Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Annahme von Kleidungsstücken und Accessoires:

  • Wir akzeptieren einwandfreie Damenbekleidung, die frisch gewaschen, gebügelt und der aktuellen Saison entspricht.
  • Auch Accessoires wie saubere und leere Taschen sowie Schmuck werden gerne angenommen.
  • Schuhe müssen neu oder neuwertig sein, ohne Abdrücke oder schmutzige Sohlen.
  • Die Annahme von Kleidungsstücken ist auf maximal 10 Artikel pro Person und Abgabe beschränkt. Fast-Fashion-Bekleidung wird direkt am 5-Franken-Ständer aufgehängt. Eine Rückgabe dieser Artikel sowie eine Auszahlung sind nicht möglich.
  • Wir behalten uns das Recht vor, Kleidungsstücke und Accessoires abzulehnen, die unseren Standards nicht entsprechen oder die aus anderen Gründen nicht zum Verkauf geeignet sind.

Preisfestsetzung und Anteilszahlung:

  • Der Preis für jedes Kleidungsstück wird von der Boutique Deux-PièceS festgelegt und kann jederzeit angepasst werden.
  • Die Kundin erhält 40% des Verkaufspreises als Anteil, während die Boutique Deux-PièceS 60% behält.

Nicht-Annahme bestimmter Bekleidungsstücke:

Wir nehmen keine echten Pelze, Hochzeitskleider oder Abendroben an.

Falls Sie solche Artikel verkaufen möchten, haben Sie die Möglichkeit, ein kostenloses Inserat an unserer Pinnwand zu erstellen.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst für die Verwaltung des Inserats verantwortlich sind.

Verkaufszeitraum und Nichtabholung von Artikeln:

  • Der Verkaufszeitraum beträgt 10 Wochen.
  • Artikel, die nach Ablauf des 10-wöchigen Verkaufszeitraums nicht abgeholt werden, gehen automatisch in den Besitz der Boutique Deux-PièceS über.
  • Wir behalten uns das Recht vor, diese Artikel entweder am 5-Franken-Ständer zu verkaufen, sie an die Caritas zu spenden oder sie zu entsorgen.

Kleiderspenden:

Wir nehmen jederzeit gerne Kleiderspenden ohne Anspruch auf eine Anteilszahlung entgegen.

In diesem Fall entfällt die Maximalanzahl von 10 Artikeln pro Person.